Häufig gestellte Fragen

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Folgende Fragen stehen regelmäßig zur Diskussion

Schulische Medienbildungskonzepte definieren, wie die Vermittlung dieser „Kompetenzen in der digitalen Welt“ im Unterricht einer Schule pädagogisch und organisatorisch realisiert werden soll. Sie sind damit fächerübergreifend eine Richtlinie für die Lehrkräfte, welche Inhalte der Medienbildung in welchem Umfang wann vermittelt werden (sollen). Dies soll insbesondere gewährleisten, dass einheitlich alle Schülerinnen und Schüler im Laufe ihrer Schulzeit ein Mindestmaß an Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien & digitalen Endgeräten erwerben können [1].

Im Unterschied zu früheren Digitalisierungsprojekten in Schulen sollen Medienbildungskonzepte auch die technischen Anforderungen an die notwendige Infrastruktur definieren, basierend auf den pädagogischen Konzepten („Die Technik soll der Didaktik folgen“).

Basierend auf der Verpflichtung der Kultusminister zur „Bildung in der digitalen Welt“ hat der Bund den Ländern im „DigitalPakt Schule“ [2] Fördermittel in Höhe von 5 Mrd. EUR für notwendige Investitionsmaßnahmen bereitgestellt. Dabei liegt der Fokus klar auf Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur der Schule (z. B. Vernetzung der Schule, WLAN, Lehr-Lernplattformen, interaktive Tafeln). Die Schulen spezifizieren in ihren Medienbildungskonzepten, wie sie konkret die „Kompetenzen in der digitalen Welt“ vermitteln wollen. Auf Basis dieser Konzept erstellen die Schulträger, im Falle des GGI der Landkreis Peine, zusammengefasste Medienentwicklungspläne für ihre Schulen und können damit die finanziellen Mittel aus dem DigitalPakt beantragen. Digitale mobile Endgeräte dürfen pro Schule allerdings nur bis maximal 25.000 EUR beschafft werden, was für eine Vollausstattung aller Schülerinnen und Schüler im GGI nicht ansatzweise hinreichend ist. Da es in Niedersachsen keine weiteren Fördergelder gibt, bleibt nur eine Finanzierung der digitalen Endgeräte für die Schülerinnen und Schüler durch die jeweiligen Eltern.

Für die Entwicklung eines Medienbildungskonzeptes müssen die Lehrkräfte einer Schule vier zentrale Leitfragen beantworten:

  • Was soll über Medien in welchen Klassen und Fächern gelernt werden?
  • Welche Medien sollen zur Entwicklung von Lern- und Medienkompetenz in welchen Klassen und Fächern genutzt werden?
  • Welche Software, technischen Geräte, Internetanbindung, werden benötigt, um die angestrebten Unterrichtsziele zur erreichen?
  • Welche Qualifizierung benötigen Lehrerinnen und Lehrer zur Integration von Medien in ihren Fachunterricht?

Oder kurz: Was wollen wir machen, was brauchen wir dafür und was müssen wir dafürkönnen?

Im Orientierungsrahmen Schulqualität werden als Qualitätsmerkmal 4.3 die beruflichen Kompetenzen genannt. „Die Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenzen orientiert sich an den fachlichen Anforderungen sowie den Schwerpunkten und Entwicklungszielen der Schule […].“ [3] Die Entwicklung eines Qualifizierungskonzeptes zum Lernen mit und über Medien ist daher ein selbstverständlicher Teil eines Medienbildungskonzeptes. Bei der Auswahl der Fortbildungsangebote ist die besondere Rolle der Lehrkräfte als Multiplikatoren zu berücksichtigen, welche Lernszenarien entwickeln, in denen der Erwerb von Medienkompetenz gefördert wird. Lehrkräfte benötigen neben ihrer persönlichen Medienkompetenz vor allem auch medienpädagogische Kompetenzen, um diese Multiplikatorenrolle ausfüllen zu können.

Lehrkräfte sollten u. a. in der Lage sein [4]:

  • die eigene allgemeine Medienkompetenz kontinuierlich weiterzuentwickeln.
  • die Bedeutung von Medien und Digitalisierung in der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler zu erkennen.
  • den adäquaten Einsatz digitaler Medien und Werkzeuge zu planen, durchzuführen und zu reflektieren.
  • die lerntheoretischen und didaktischen Möglichkeiten der digitalen Medien effektiv nutzen.
  • aus der Vielzahl der angebotenen Bildungsmedien anhand von Qualitätskriterien geeignete Materialien und Programme zu identifizieren.
  • bei Schülerinnen und Schülern das Lernen mit und über sowie das Gestalten von Medien zu unterstützen.
  • gemeinsam mit anderen Lehrkräften und außerschulischen Partnern Lern- und Unterstützungsangebote zu entwickeln und durchzuführen.
  • Verantwortung für den eigenen Kompetenzzuwachs zu übernehmen und für die eigene Fort- und Weiterbildung zu sorgen und
  • durch ihre Kenntnisse über Urheberecht, Datenschutz und Datensicherheit sowie
    Jugendmedienschutz den Unterricht als sicheren Raum zu gestalten.

[3] Orientierungsrahmen Schulqualität in Niedersachsen, Hannover, August 2014, S. 13
[4] vgl. Bildung in der Digitalen Welt – Strategie der Kultusministerkonferenz, Berlin, Dezember
2016, S. 25

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